Übersichtlichkeit,
Beschleunigung und Vereinfachung.
Das Gesundheitsamt nimmt für verschiedene Personenkreise ärztliche Begutachtungen vor und erstellt hierüber amts- oder gerichtsärztliche Gutachten, Zeugnisse oder Bescheinigungen, wenn dies durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften vorgesehen ist. Amtsärztliche Untersuchungen werden meistens nur durchgeführt, wenn diese von Behörden und Gerichten beim Gesundheitsamt beantragt werden. Beamtenbewerber und -bewerberinnen müssen sich einer ärztlichen Untersuchung vor einer Einstellung in ein Beamtenverhältnis unterziehen. Dafür sind verschiedene Formulare auszufüllen: Anamnesebogen, ärztliches Zeugnis zur Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit, ärztliches Zeugnis auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Widerrauf oder auf Zeit, Erklärung Ausschluss Behandlungsverhältnis etc.
Mit ÖGDIGITAL entwickeln wir eine prozessorientierte und automatisierte Lösung mit der Sie Zeit sparen und Flexibilität gewinnen können.