Begutachtungswesen
ÖGDIGITAL wird mit Leistungen und Prozessen viele Aufgaben erleichtern.
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Gutachten erstellen, Prozesse steuern, Nachweise verwalten.

Das Gesundheitsamt nimmt für verschiedene Personenkreise ärztliche Begutachtungen vor und erstellt amts- oder gerichtsärztliche Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen. Die Rechtsgrundlagen dafür finden sich in Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. Amtsärztliche Untersuchungen führen Gesundheitsämter in der Regel auf Antrag von Behörden und Gerichten durch.

Ein häufiger Anwendungsfall: Beamtenbewerber:innen unterziehen sich vor der Einstellung einer ärztlichen Untersuchung. Dabei füllen sie verschiedene Formulare aus – vom Anamnesebogen über ärztliche Zeugnisse für unterschiedliche Beamtenverhältnisse bis zur Erklärung zum Ausschluss eines Behandlungsverhältnisses.

ÖGDigital bildet diese Abläufe prozessorientiert und automatisiert ab. Das spart Zeit und schafft Flexibilität.

Beamtenrechtliche Begutachtung

Wer in ein Beamtenverhältnis eintreten möchte, muss sich einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Sie stellt fest, ob die gesundheitliche Eignung für die angestrebte Laufbahn gegeben ist. Die Einstellungs- oder Ernennungsbehörde benötigt dafür ein ärztliches Zeugnis, das bislang die Gesundheitsämter ausstellen.

Amtsärztliche Begutachtung

Ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen gehören zu den wesentlichen Aufgaben der Gesundheitsämter. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben. Darüber hinaus gibt es Bereiche, in denen dies nicht der Fall ist – etwa in der Gesundheitsprävention, der Umwelthygiene, im Infektionsschutz oder im sozial- und betriebsmedizinischen Dienst.

ÖGDigital unterstützt sämtliche Begutachtungsaufgaben und speichert alle Daten datenschutzsicher.

Für beliebige Behörden und die Beihilfestelle:

Begutachtung für Behörden und Beihilfestellen

Der amtsärztliche Dienst untersucht Beamt:innen hinsichtlich Dienstfähigkeit, bei Dienstunfall, Deputatsermäßigung, Reaktivierung und in sonstigen Beihilfeangelegenheiten.

Begutachtung für Gerichte und Ordnungsämter

Auf Anforderung prüft der amtsärztliche Dienst Verhandlungsfähigkeit, Haftfähigkeit, Prozessfähigkeit, Räumungsfähigkeit, Erwerbsfähigkeit und weitere Fragestellungen.

Begutachtung für Sozial- und Jugendämter in Amtshilfe

Sozial- und Jugendämter erhalten amtsärztliche Einschätzungen etwa zur Umzugsfähigkeit oder zur Notwendigkeit kostenaufwendiger Ernährung bei Mehrbedarf.

ÖGDigital gemeinsam weiterdenken

Die digitale Weiterentwicklung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes braucht Lösungen, die nicht nur heute funktionieren, sondern auch langfristig tragfähig sind. ÖGDigital ist dafür als gemeinsamer Standard angelegt: praxistauglich im Einsatz, belastbar in besonderen Lagen und offen für Mitnutzung.

Mit Gesundheitsämtern entwickelt. Für den ÖGD gemacht.

ÖGDigital bündelt fachliche Anforderungen, gemeinsame Standards und digitale Prozesse in einer tragfähigen Lösung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. So entsteht eine verlässliche Grundlage, die Zusammenarbeit erleichtert, Orientierung schafft und auf weitere Entwicklung ausgelegt ist.